Die Bundesregierung ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Tarifeinheit zufrieden. Zwar verlangen die Karlsruher Richter, dass die Interessen der kleineren Gewerkschaften besser geschützt werden. Im Kern ist das Gesetz aber verfassungskonform. Auch bei der Wirtschaft stößt das Urteil auf Erleichterung. Das Tarifeinheitsgesetz sieht vor, dass nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Betrieb gilt, wenn sich die Gewerkschaften nicht einigen können.
